Tierfreundetreff
Registrierung Kalender Termin-Kalender Mitgliederliste Suche Link Us Häufig gestellte Fragen Zur Startseite
Galerie Partner

Tierfreundetreff » Wichtiges für Jedermann » Öffentlicher Bereich » 02.09.2011 - TASSO e.V. informiert: Bremsen für Tiere: Das sollten Sie wissen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen 02.09.2011 - TASSO e.V. informiert: Bremsen für Tiere: Das sollten Sie wissen
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

02.09.2011 - TASSO e.V. informiert: Bremsen für Tiere: Das sollten Sie wissen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:

Hattersheim, 02.09.2011 (profact) – „Ich bremse auch für Tiere!“ Zehntausende Autofahrer bekunden mit diesem Aufkleber ihre Tierliebe auch im Straßenverkehr. So verständlich und nachvollziehbar diese Rücksichtnahme auch sein mag; rein rechtlich gesehen bewegen sie sich damit in einer Grauzone. „Es gibt noch kein allgemein verbindliches Urteil, ob, wann und wo für Tiere gebremst werden darf beziehungsweise muss“, erklärt Ann-Kathrin Fries, auf Tierrecht spezialisierte Anwältin aus Wesseling bei Bonn. „Letztlich entscheidet immer der Richter des zuständigen Gerichts.“

Zumindest für Vollbremsungen innerhalb geschlossener Ortschaften mit ländlicher Umgebung existiert laut Fries ein Urteil auf Landgerichtsebene. Das LG Paderborn entschied zugunsten eines Autofahrers, der für eine plötzlich über die Straße laufende Katze so stark bremste, dass eine hinter ihm fahrende Frau auffuhr. Deren Versicherung verweigerte die Kostenübernahme für den Schaden am Vordermann. Begründung: Die Vollbremsung für ein Kleintier stelle eine grob fahrlässige Verkehrsgefährdung dar. Das sahen die Richter des Landgerichts anders. Innerhalb ländlicher Ortschaften müsse jederzeit mit Tieren auf dem Verkehrsweg gerechnet werden, so das Urteil (LG Paderborn 5S 181/00). Sie verurteilten die Haftpflichtversicherung der Frau zur Regulierung des Schadens von rund 5000 Euro. Gerade in ländlich strukturierten Orten habe man ständig mit Haustieren auf der Straße zu rechnen, so das Gericht. Auf freier Strecke allerdings sähe die Lage ganz anders aus. Hier müsse der Autofahrer grundsätzlich zwischen dem Leben des Tieres und dem Unfallrisiko abwägen.

„Das Urteil des Landgerichts Paderborn ist aus Sicht des Tierschutzes natürlich sehr zu begrüßen“, sagt Philip McCreight von Tierschutzorganisation TASSO e.V. „Dennoch würde ich mir auch in Fällen, in denen außerhalb geschlossener Ortschaften zugunsten eines Tieres gebremst wird, ein Grundsatzurteil wünschen.“

Quelle: tasso.net/Service/Presse/Pressemeldungen
29.09.2011 20:15

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Danke für die Info.

ich "musste" auch schon öfter Vollbremsungen hinlegen wegen Tieren auf der Straße.
Da geht alles so blitzschnell...erst kurzer blick in Rückspielgel und dann bremsen und draufhalten.

Finde die Vorstellung ein Tier zu überfahren ganz grausam und bisher bin ich zum Glück immer mit dem Schrecken davon gekommen...obwohl es bei einem Reh schonmal seeeehr knapp war.
30.09.2011 07:44
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Tierfreundetreff » Wichtiges für Jedermann » Öffentlicher Bereich » 02.09.2011 - TASSO e.V. informiert: Bremsen für Tiere: Das sollten Sie wissen
Neue Beiträge seit Deinem letzten Besuch

Views heute: 40.883 | Views gestern: 98.534 | Views gesamt: 93.470.265

Impressum  Datenschutzerklärung

Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH